Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.11.2024
Sonstiges
26.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.06.2024
Sonstiges
08.05.2018
Sonstiges
29.01.2018
Termine
05.01.2018
Eröffnungen
27.11.2017
Sicherungsmaßnahmen
27.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
07.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
05.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
29.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
06.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
15.06.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
21.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
13.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
16.08.2007 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006